Philips Respironics Geräte für die Schlaf- und Atemwegstherapie
FSN 2021-05-A&FSN 2021-06-A
Seit Oktober 2023 hat Philips Respironics mit der Reparatur von Trilogy 100/200-Geräten durch von Philips zugelassene Reparaturzentren in mehreren Ländern begonnen.
Kunden haben weiterhin die Wahl zwischen der Reparatur ihrer Geräte, dem Geräterückkauf in Form einer Verkaufsgutschrift, Trilogy Evo-Upgrades und einem Trilogy Evo-Leihprogramm. Unser Ziel ist es, mit Kunden zusammenzuarbeiten, um die Behebung so schnell wie möglich abzuschließen und Patienten mit betroffenen Trilogy 100/200-Geräten zu versorgen.Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Philips Respironics Account Manager.
Sehen Sie sich die neuesten Updates zu den Sanierungsbemühungen von Trilogy an
Nachfolgend finden Sie eine Aktualisierung zum Status unseres Remedierungsprogramms für betroffene CPAP-, BiPAP- und mechanische Beatmungsgeräte zum 31. Mai 2024. Neben der Anzahl der gelieferten Ersatzgeräte geben wir auch einen Überblick über die Anzahl der Geräte, die finanziell kompensiert werden und die Anzahl der Geräte, die von Leistungserbringern nicht mehr zurückverfolgt werden können.
1,020,571
Anzahl der produzierten Reparatursets und Ersatzgeräte für Westeuropa
99,612
Anzahl der reparierten Geräte, die an Leistungserbringer in Deutschland geliefert wurden
121,728
Finanzieller Ausgleich1 von Geräten an die Anbieter von Leistungserbringern
65,785
Nicht verfolgbare Geräte2
1. Einige ältere System One Schlafapnoe-Geräte werden nicht mehr von Philips hergestellt und verkauft. In vielen Fällen sind diese Geräte älter als fünf Jahre. In Absprache mit den Leistungserbringern hat sich Philips auf eine Lösung für diese Patienten geeinigt. Leistungserbringer erhalten für einen Teil der gebrauchten Geräte Ersatz- oder Reparaturgeräte. Darüber hinaus bietet Philips für einige dieser System One-Geräte eine finanzielle Vergütung an, damit Leistungserbringer ein weiteres Gerät für den Patienten kaufen können.
2. Die Leistungserbringer haben eine Reihe von Geräten registriert, die nicht mehr verwendet werden oder nicht mehr zurückverfolgt werden können. Die Leistungserbringer haben sich bemüht, alle Geräte und Patienten zurückzuverfolgen. Wir gehen davon aus, dass diese "nicht mehr rückverfolgbaren Geräte" nicht mehr verwendet werden.
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Nachdem Philips Respironics im Juni 2021 ein potenzielles Gesundheitsrisiko im Zusammenhang mit dem Schaum in bestimmten CPAP-, BiPAP- und mechanischen Beatmungsgeräten entdeckt hatte, gab es eine freiwillige Sicherheitsmitteilung.
Wir konzentrieren uns darauf, die bestmögliche Versorgung zu bieten und gleichzeitig Patienten, Kunden und Ärzte während des gesamten Remedierungsprozesses zu unterstützen.
Letzte Updates
Philips gibt Update zum Respironics-Sicherheitsmitteilung
06. Oktober 2023
Antwort von Philips auf die jüngsten Medienartikel im Zusammenhang mit der freiwilligenSicherheitsmitteilung von Philips Respironics
27. September 2023
Die neuesten Ergebnisse und Schlussfolgerungen für Schlaftherapiegeräte vom Juli 2023 in Bezug auf die Auswirkungen einer Ozonreinigung zeigen keine nennenswerten Gesundheitsschäden bei Patienten
Philips Respironics hat auch die Analysen für die Schlaftherapiegeräte System One und DreamStation Go abgeschlossen und festgestellt, dass die flüchtigen organischen Verbindungen (VOCs) und die Partikelemissionen (PM) im Zusammenhang mit einer Zersetzung des Schaums innerhalb der geltenden Sicherheitsgrenzen liegen. Zusätzliche visuelle Untersuchungen wurden durchgeführt und bestätigen eine geringe Prävalenz einer signifikanten Schaumzersetzung.
Lesen Sie das spezielle Patienten-Update
126.0 KBAlle Neuigkeiten und Updates
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Ozonreiniger als auch Reinigungsprodukte mit UV-Licht sind gegenwärtig nicht als Reinigungsmethoden für Schlafapnoe-Geräte und -Masken zugelassen und dürfen nicht verwendet werden.
Weitere Informationen zu Ozonreinigern
Nicht registriert?
Support-Hotline 0800 627 0995
Fragen und Antworten
Die nachfolgend aufgeführten Produkte sind von der Sicherheitsmitteilung betroffen:
CPAP- und BiLevelPAP-Geräte
Alle betroffenen Geräte, die vor dem 26. April 2021 hergestellt wurden, alle Geräte-Seriennummern
Kontinuierliches Beatmungsgerät, minimale Atmungsunterstützung, Nutzung durch eine Einrichtung
E30
(Erklärung zur Notfallzulassung)
DreamStation ASV
Auch DreamStation BiPAP autoSVgenannt
DreamStation ST, AVAPS
Auch DreamStation BiPAP AVAPS, DreamStation BiPAP S/T genannt
System One ASV4
Auch System One BiPAP autoSV, System One BiPAP autoSV Advancedgenannt
S/T C-Serie, AVAPS
Auch System One BiPAP AVAPS (C-Serie), System One BiPAP S/T (C-Serie) genannt
OmniLab Advanced Plus
Schlaflabor-Titriergeräte
BiPAP Synchrony II
Legacy BiPAP
BiPAP ASV II & III
Legacy BiPAP
System One50 Serie
CPAPs, Auto CPAP, BiPAPs
System One60 Serie
CPAPs, Auto CPAP, BiPAPs
DreamStation CPAP, Auto CPAP, BiPAP
DreamStation GO CPAP, APAP, Auto CPAP
Dorma 400, 500 CPAP, Auto CPAP
(in den USA nicht erhältlich)
Kontinuierliches Beatmungsgerät, minimale Atmungsunterstützung, Nutzung durch eine Einrichtung
A-Serie BiPAP HybridA30
Auch BiPAP Hybrid A30Beatmungsgerät (A-Serie)genannt
(in den USA nicht erhältlich)
A-Serie BiPAP V30 AutoBeatmungsgerät
Auch BiPAP V30 AutoBeatmungsgerät (A-Serie) genannt
Kontinuierliches Beatmungsgerät, nicht lebenserhaltend
A-Serie BiPAPA40
Auch BiPAP A40Beatmungsgerät(A-Serie)genannt
(in den USA nicht erhältlich)
A-SerieBiPAP A30
Auch BiPAP A30Beatmungsgerät (A-Serie) genannt
(in den USA nicht erhältlich)
Welche Produkte sind nicht betroffen und warum?
Produkte, die nicht betroffen sind, können andere schalldämmende Schaumstoffe enthalten, da im Laufe der Zeit neue Materialien und Technologien verfügbar sind. Außerdem kann der schalldämmende Schaumstoff in nicht betroffenen Geräten aufgrund der Gerätekonstruktion an einer anderen Position angebracht sein.
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